
Massenentlassung
Wenn in einem Betrieb plötzlich Hunderte Stellen gestrichen werden, dann sollte jede Arbeitnehmende genau hinschauen. Denn wenn eine Massenentlassung vorliegt, muss seitens Arbeitgeberin zwingend ein spezielles Verfahren eingehalten werden. Zwar sind die einzelnen Schritte im Obligationenrecht ziemlich präzise geregelt. Trotzdem lauern doch einige Fallen, in welche die Arbeitgeberin treten könnte. So ist nebst einem konkreten Verfahren in gewissen Fällen auch eine Sozialplanpflicht vorgesehen. Aufgepasst: Verletzungen dieser Vorschriften könnten die Arbeitgeberin teuer zu stehen kommen.
Massenentlassungen werfen doch einige Fragen auf. So bspw.: Welche Pflichten hat die Arbeitgeberin konkret? Wie führt sie ein korrektes Verfahren durch? Darf sie beispielsweise langjährige Mitarbeitende...