Lohnfortzahlung
Manchmal verläuft das Leben anders als man denkt: Plötzlich ist man als Arbeitnehmerin krank. Dies wiederum kann nicht nur im Privatleben, sondern auch im Job massive Auswirkungen haben. Denn eigentlich gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn». Drohen also einem erkrankten Arbeitnehmer auch finanzielle Sorgen?
Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Das Schweizer Obligationenrecht kennt für solche Fälle – wie auch bei Unfällen – mit dem Artikel 324a OR einen gewissen Arbeitnehmerschutz. So wird dem Arbeitnehmer für eine beschränkte Zeit der Lohn weiter entrichtet. Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nicht jeder Arbeitnehmer kann sich...