
Freistellung
Wenn ein Mitarbeiter freigestellt wird, dann verzichtet die Arbeitgeberin auf die Arbeitsleistung, in der Regel für die Restdauer der Kündigungsfrist. Der Lohn wird jedoch für die verbleibende Zeit weiterhin vergütet. Was einfach klingt, ist in der Praxis herausfordernd, stellen sich doch zahlreiche rechtliche Fragen.
So ist beispielsweise zu klären, was mit den noch vorhandenen Ferientagen geschehen soll und ob sie noch bezogen werden können bzw. müssen. Auch der Umgang mit Überstunden und Überzeit muss geregelt werden. Aber wie?
Da die Arbeitnehmerin während der Freistellungszeit nicht bei der Arbeit erscheinen muss, stellt sich auch die Frage, was sie denn in dieser...