Burnout
Shownotes
Sowohl für die betroffenen Arbeitnehmenden wie auch für die Unternehmen ist die Diagnose «Burnout» eine sehr belastende Situation. Sofort stellen sich viele relevante Fragen auf allen Seiten. Aber was ist rechtlich relevant?
Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist zunächst unklar, ob und vor allem wann und wie die Diagnose «Burnout» der Arbeitgeberin mitzuteilen ist. Gibt es aus rechtlicher Sicht eine Mitteilungspflicht? Falls ja: muss die konkrete Diagnose «Burnout» mitgeteilt werden oder reicht es, dass die Arbeitgeberin über eine «Krankheit» informiert wird? Im Fall einer Krankschreibung stellt sich weiter die Frage, was dies konkret aus arbeitsrechtlicher Sicht bedeutet und ob der Arbeitnehmer zum Beispiel trotzdem in die Ferien reisen darf, um sich im Ausland zu erholen. Ebenfalls thematisiert werden die Zulässigkeit einer Rückstufung von der Führungs- auf die reguläre Mitarbeiterebene und die potentielle Erwähnung eines «Burnouts» im Arbeitszeugnis.
Aus Sicht der Arbeitgeberin ist vor allem relevant, ob sie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch eine spezifische Handlungspflicht im Umgang mit von Burnout erkrankten Mitarbeitenden trifft. Interessant ist aus rechtlicher Sicht ebenfalls, ob die Arbeitgeberin eine Pflicht zur Prävention von Burnouts trifft und ob sie nach einer erfolgten Krankheit haftbar gemacht werden kann. Auch stellt sich die Frage, ob einem erkrankten Mitarbeitenden gekündigt werden kann und wie es um den zeitlichen Kündigungsschutz bzw. die Sperrfristen steht.
Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» diskutiert Prof. Dr. Roger Rudolph von der Universität Zürich mit RA MLaw Milena Ragaz über die Diagnose Burnout und die rechtlichen Folgen für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinnen.
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