Preview: Öffentliches Dienstrecht

Shownotes

Professoren, Lehrer und Polizisten: Sie alle sind meistens öffentlich-rechtlich angestellt und unterstehen grundsätzlich nicht dem Privatrecht. Damit gehören sie zu rund 10 Prozent der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer.

Die öffentlich-rechtliche Anstellung nähert sich zwar immer mehr dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis des Obligationenrechts an. Aber noch immer gibt es zahlreiche Besonderheiten, die im Rahmen einer solchen Anstellung zu beachten sind. So ist es manchmal bereits eine Herausforderung, selbst herauszufinden, welchem «Personalrecht» man denn untersteht. Derzeit gibt es geschätzt über 2000 Personalrechte in der Schweiz.

Kennzeichnend für das öffentliche Dienstrecht ist vor allem, dass die Anstellung nicht mittels eines Vertrages, sondern einer hoheitlichen Verfügung begründet wird. Bei Streitigkeiten sind ausserdem meist Verwaltungsbehörden und nicht die Zivilgerichte zuständig. Inwiefern spielt das eine Rolle?

Auch bei einer Entlassung eines Mitarbeiters gelten im öffentlichen Dienstrecht spezielle Regeln. So muss das rechtliche Gehör des Mitarbeiters stets gewährt werden und die Arbeitgeberin – also letztlich der Staat – ist an die Grundrechte gebunden. Aber was bedeutet das konkret und wie läuft eine solche Kündigung ab? Gibt es sonst noch Regelungen, die beachtet werden müssen?

Prof. Dr. Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz diskutieren im Podcast «Arbeitsrecht Inside» über die Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse und fokussieren sich auf praktisch relevante Fragestellungen.

Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html

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