Bonus

Shownotes

Der umstrittene Bonus – aus arbeitsrechtlicher Sicht

Zuerst einmal die grosse Enttäuschung: Die schillernde Entschädigungsform «Bonus» - umgangssprachlich auch als Prämie oder Incentive bekannt - ist nirgends im Gesetz (OR) geregelt. Stattdessen hat die Gerichtspraxis die Handhabung dieser spezifischen Entschädigungsform massgeblich geprägt. So viel vorweg: Zu beachten sind immer jeweils der Einzelfall und die konkreten Umstände.

Wenn die Arbeitgeberin eine zusätzliche Geldsumme auszahlt, gilt es aus arbeitsrechtlicher Sicht deshalb immer als erstes zu prüfen, um was für eine Entschädigung es sich hierbei handelt. Handelt es sich bei dieser Auszahlung immer noch um Lohn oder aber um eine grundsätzlich freiwillige Sondervergütung? Dieser erste Prüfschritt ist von grosser Relevanz, denn die Rechtsfolgen unterscheiden sich stark. Falls es sich immer noch um Lohn handeln würde, dann ist die Summe grundsätzlich geschuldet – auch beispielsweise bei einem unterjährigen Austritt aus dem Unternehmen (Anspruch pro rata temporis).

Falls es sich tatsächlich aber um eine Sondervergütung handeln sollte, stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin den Erhalt der Vergütung an bestimmte Bedingungen knüpfen darf. Ist es beispielsweise erlaubt, den Bonus nur auszuzahlen, wenn das Geschäftsergebnis «gut» ist? Oder darf der Bonus auch «in Abhängigkeit einer guten Performance» gestellt werden? Wenn der Mitarbeiter also schlecht arbeiten würde, könnte ihm die Auszahlung des Bonus verweigert werden.

Aus rechtlicher Sicht lauern nicht nur bei der Qualifikation des Bonus, sondern auch bei der Auszahlung einige Fallstricke. Arbeitgeberinnen sollten es sich beispielsweise gut überlegen, ob und wie sie einen Bonus mehrere Male hintereinander auszahlen. Ausserdem ist die Höhe des Bonus relevant und kann der Arbeitgeberin unter Umständen Kopfzerbrechen bereiten. Auch darauf wird im Podcast näher eingegangen.

Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» diskutieren Prof. Dr. Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz über rechtliche Fragen rund um das Thema «Bonus» und schaffen Klarheit.

Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html

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