Probezeit

Shownotes

Der Sinn und Zweck der Probezeit besteht primär darin, dass sich die beiden Parteien – der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin– gegenseitig besser kennenlernen können, bevor es dann wirklich ernst wird. Sprich: In dieser Zeit ist eine Trennung einfacher möglich als zu einem späteren Zeitpunkt.

Um diese schnelle Trennung zu ermöglichen, gibt es im Obligationenrecht (OR) besondere Bestimmungen zur Probezeit, die sowohl von Arbeitgeberinnen wie auch Arbeitnehmerinnen zu beachten sind. So beträgt beispielsweise die Kündigungsfrist während der Probezeit gemäss Art. 335b Abs. 1 OR lediglich sieben Tage. Die Probezeit kann aber auch, falls gemeinsam so gewollt, ganz wegbedungen werden. Bei einer Verlängerung ist jedoch Vorsicht geboten, da das Gesetz hier Grenzen setzt.

Unsicherheiten rund um die Probezeit sind in der Praxis keine Seltenheit. Dazu gehört beispielsweise schon die Frage, wann die Probezeit denn überhaupt konkret beginnt – also ob das Datum im Vertrag oder aber der effektive Arbeitsantritt gilt. Im Weiteren stellen sich weitere grundsätzliche Fragen: Wie lange ist die Maximaldauer einer Probezeit? Können mehrere Probezeiten hintereinander vereinbart werden? Kann bei einem Funktionswechsel innerhalb des gleichen Unternehmens allenfalls eine neue Probezeit vereinbart werden? Ist es erlaubt, während der Probezeit Ferien zu nehmen? Darf einer Arbeitnehmerin während der Probezeit ein Konkurrenzverbot auferlegt werden? Darf der Lohn während der Probezeit tiefer angesetzt werden als der effektive Lohn nachher?

Nebst all diesen spezifischen Fragen beschäftigt uns vor allem auch das Thema «Probezeit und Kündigung». So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Arbeitgeberin kündigen darf, wenn die Arbeitnehmerin in der Probezeit krank wird, einen Unfall erleidet oder schwanger wird.

Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» diskutieren Prof. Dr. Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen über die Probezeit und geben einfache und verständliche Antworten.

Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html

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