Interne Untersuchungen
Shownotes
Interne Untersuchungen – aus arbeitsrechtlicher Sicht
Wenn ein Unternehmen von einem Missstand erfährt, z.B. Belästigungen am Arbeitsplatz oder Korruption, leitet es oft eine sog. «Interne Untersuchung» ein, um abzuklären, was genau vorgefallen ist. Das Ganze endet dann oft mit einem Untersuchungsbericht, der nicht selten in den Medien landet. Um Probleme zu vermeiden und die Untersuchung auch rechtlich korrekt durchzuführen, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.
Obwohl das Thema «Interne Untersuchung» nicht spezifisch an einer Stelle im Gesetz geregelt ist, handelt es sich keinesfalls um eine rechtsfreie Zone. Vielmehr stellen «Interne Untersuchungen» eine komplexe Querschnittmaterie dar, da die zu beachtenden Bestimmungen in zahlreichen unterschiedlichen Erlassen geregelt sind.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist vor allem das Spannungsfeld zwischen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin und der Treuepflicht des Arbeitnehmers relevant.
Bei der Durchführung von internen Untersuchungen stellen sich primär folgende spannende Fragen: Wie konkret muss das Unternehmen im Vorfeld über den Tatvorwurf informieren? Darf der beschuldigte Arbeitnehmer einen Anwalt an die Befragung mitnehmen? Wer bezahlt diesen Anwalt? Muss der beschuldigte Arbeitnehmer tatsächlich aussagen? Falls ja: in welchem Umfang? Hat er später auch ein Einsichtsrecht in den Untersuchungsbericht?
Relevant sind aber auch die arbeitsrechtlichen Folgen einer internen Untersuchung, die ebenfalls beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang diskutieren wir über die Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen arbeitsrechtlichen Sanktionen wie beispielsweise einer Kündigung, Weiterbeschäftigung oder Amnestiegewährung. Auch die Frage, ob das Unternehmen mit Schadenersatzforderungen rechnen muss, wird angesprochen.
Im Podcast Arbeitsrecht Inside schaffen wir Klarheit und besprechen die wichtigsten Fragen rund um «Interne Untersuchungen» - und zwar aus Arbeitgeberinnen- und Arbeitnehmersicht. Dabei berücksichtigen wir die aktuellste Rechtsprechung und machen auf die gängigsten Stolpersteine aufmerksam.
Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
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