Öffentliches Dienstrecht
Professoren, Lehrer und Polizisten: Sie alle sind meistens öffentlich-rechtlich angestellt und unterstehen grundsätzlich nicht dem Privatrecht. Damit gehören sie zu rund 10 Prozent der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer.
Die öffentlich-rechtliche Anstellung nähert sich zwar immer mehr dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis des Obligationenrechts an. Aber noch immer gibt es zahlreiche Besonderheiten, die im Rahmen einer solchen Anstellung zu beachten sind. So ist es manchmal bereits eine Herausforderung, selbst herauszufinden, welchem «Personalrecht» man denn untersteht. Derzeit gibt es geschätzt über 2000 Personalrechte in der Schweiz.
Kennzeichnend für das öffentliche Dienstrecht ist vor allem, dass die Anstellung nicht mittels eines Vertrages, sondern einer...